Mitarbeiter der Kanzlei bei einer Mappenübergabe

News

25. Oktober 2021

Key issues in enforcing software patents

ein Artikel von Michael Zeitler im IAM Magazin, Global Patent Litigation 2022.

18. Oktober 2021

DIE HÖHLE DER PATENTE

Neu in unserem Blog "Die Höhle der Patente":

"BOTANYIA" – Einwände im Recherchenbericht richtig verstehen und angemessen reagieren

27. September 2021

WAGEN SIE EINEN BLICK!

Unser Blog „Die Höhle der Patente" ist nun online!

WAVEWINDER – Wurde der beste Schutzbereich erzielt?
KOHPA – Die Patenterteilung – eine Garantie auf den Rechtsbestand des Patents?

22. September 2021

"DIE HÖHLE DER PATENTE"

Zwei Wochen nach dem Staffelstart der Fernsehshow „Die Höhle der Löwen", haben wir uns entschlossen, eine Idee spontan umzusetzen. So wird unser BLOG, in dem wir die Erfindungen der Start-Ups genauer unter die Lupe nehmen, in Kürze online gehen. Viel Spaß bei „Die Höhle der Patente"!

21. September 2021

IHRE GELEGENHEIT…

Sie wollen sich schnell und bequem vom Arbeitsplatz oder Zuhause aus einen Überblick über die Europäische Patentpraxis verschaffen? Sie wollen die schlimmsten Fehler in der EP-Patenterlangung vermeiden? Sie haben grundlegende Fragen zum EP-System, die Sie schon immer mal ausgewiesenen EP-Experten stellen wollten?

Dann nutzen Sie die Gelegenheit und melden Sie sich jetzt für unser 31. European Intellectual Property WebSeminar am 5. und 6. Oktober an. Wir freuen uns auf Sie!

30. August 2021

NEUER ARTIKEL VERÖFFENTLICHT

DEUTSCHER ANWALTSPIEGEL - Intellectual Property, Ausgabe 3 vom 25. August 2021

Diana Lipecka und Detlef von Ahsen über "Eintragungsfähigkeit von Marken".

21. Juli 2021

INTERNATIONAL IP PRACTICE SEMINAR

Unser Seminar in Kooperation mit der WIPO und der UIC John Marshall Law School findet in diesem Jahr am 8. Oktober 2021 als Online-Seminar statt. Weitere Informationen finden Sie hier.

14. Juli 2021

BUNDESVERFASSUNGSGERICHT (BVerfG) EBNET DEN WEG FÜR DIE RATIFIZIERUNG DES UPC DURCH DEUTSCHLAND

Mit der Pressemitteilung vom 9. Juli 2021 gab das Bundesverfassungsgericht bekannt, dass es zwei Anträge auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die deutschen UPC-Gesetze zurückgewiesen hat.
In seiner Begründung führt das BVerfG aus, dass die in den Hauptsacheverfahren erhobenen Verfassungsbeschwerden unzulässig seien.
Die Beschwerdeführer hätten eine mögliche Verletzung ihrer Grundrechte nicht hinreichend dargelegt und glaubhaft gemacht.
Mit dieser Entscheidung ist der Weg für Deutschland frei, das UPCA zu ratifizieren.
Bundesverfassungsgericht - Presse - Erfolglose Eilanträge gegen das Abkommen über ein Einheitliches Patentgericht

Alexander Ramsay (Chairman of the UPC's Preparatory Committee) begrüßt diese Entscheidung.
German Federal Constitutional Court declares complaints against UPCA's ratification Bill inadmissible | Unified Patent Court (unified-patent-court.org)

Ein nächster Schritt ist die Unterzeichnung des Ratifizierungsgesetzes zur Hinterlegung der Ratifizierungsurkunde beim Kanzler des UPC in Luxemburg.

Ein weiterer Schritt ist die Zustimmung von zwei weiteren Mitgliedsstaaten des UP&UPC-Systems, durch das „Protocol on the Provisional Application Phase" (PAP) gebunden zu sein, damit das Projekt in seine Endphase gehen kann.

Ferner muss die PAP von etwa 6 (eher 8) Monaten durchlaufen werden, um alles für die Verwirklichung des UPC vorzubereiten.
Vielleicht beginnt die PAP im Winter dieses Jahres.
Abgesehen davon wird das UPCA 4 Monate nach Hinterlegung der Ratifizierungsurkunde durch Deutschland in Kraft treten.
Es scheint also vorstellbar, dass Deutschland seine Ratifizierungsurkunde im Sommer/Herbst 2022 hinterlegt und das UPC gegen Ende 2022 seine Arbeit aufnimmt.

12. Juli 2021

FÄLLT DER OBLIGATORISCHE UNTERLASSUNGSANSPRUCH IN DEUTSCHLAND?

Deutschland modernisiert sein Patentgesetz

Das Gesetzgebungsverfahren zum Zweiten Gesetz zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts (PatModG) ist nun abgeschlossen und tritt damit nach seiner Verkündung in Kraft. Vorausgegangen waren Monate intensiver kontroverser Debatten.

Eine zentrale Änderung stellt die Änderung des §139 PatG dar, die im besonderen Fokus der öffentlichen Diskussion stand. Diese Änderung führt eine Prüfung der Verhältnismäßigkeit des Unterlassungsanspruchs im Verletzungsprozess ein. Auch wenn von vielen Diskussionsteilnehmern argumentiert wird, dass damit lediglich eine ohnehin schon in der Zivilprozessordnung verankerte Verhältnismäßigkeitsprüfung in das Patentgesetz überführt wird und sich damit an der Rechtslage, wie sie auch vom BGH in der „Wärmetauscher-Entscheidung" 10. Mai 2016 (X ZR 114/13) festgestellt wurde, nichts ändert, steht die Verlässlichkeit und Effizienz des deutschen Patentrechts zu befürchten. Schon aus Haftungsgründen werden die Vertreter der vermeintlichen Verletzer stets den Einwand der Verhältnismäßigkeit bringen (müssen), so dass der Verletzungsprozess um einen weiteren Streitpunkt erweitert wird und an Komplexität gewinnt. Die Verfechter einer grundsätzlichen Verhältnismäßigkeitsprüfung wollen damit sogenannten Patenttrollen Einhalt gebieten.

Nach unserer Auffassung bring der nun verabschiedete Gesetzestext das Regel-Ausnahme-Verhältnis (Unterlassungsanspruch versus unverhältnismäßige und ungerechtfertigte Härte) hinreichend zum Ausdruck. Damit sind nach unserer Auffassung die Hürden für eine Ausnahme vom Unterlassungsanspruch hoch angesetzt: für jeden Einzelfall ist zu prüfen, ob der Unterlassungsanspruch zu einer „ungerechtfertigten, durch das Ausschließlichkeitsrecht nicht gerechtfertigten Härte" führen würde. Dabei sind auch das Gebot von Treu und Glauben sowie etwaige Interessen Dritter zu berücksichtigen.

Zum Ausgleich der Einschränkung des Unterlassungsanspruchs erhält der Schadensersatzanspruch für den Patentinhaber einen Ausgleichsanspruch in Form einer angemessen Entschädigung.

Wir werden sehen, wie sich diese Änderung dann tatsächlich in der Praxis auswirkt.

Als eine weitere wichtige Änderung wurden zu begrüßende verfahrensrechtliche Vorschriften zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen in das Patentgesetz aufgenommen. So können Verletzungsprozesse auch unter Wahrung der Geschäftsgeheimnisse der Parteien effizient und hinreichend transparent geführt werden.

Herausgreifen möchten wir auch die geplante Synchronisierung von Nichtigkeitsverfahren vor dem Bundespatentgericht und Verletzungsverfahren vor den Zivilgerichten. Das sogenannte Injunction Gap soll mit verfahrensrechtlichen Mitteln geschlossen werden. Auch hier wird man sehen, wie sich diese Änderung in der Praxis auswirken wird.

Auch soll die Verlängerung der Frist zur Einleitung der nationalen Phase beim DPMA aus PCT-Anmeldungen von 30 auf 31 Monate und damit eine Synchronisierung mit der vom EPA gewährten Frist nicht unerwähnt bleiben.

05. Juli 2021

A NEW LAW – THE END OF SPARE PARTS PROTECTIONS IN GERMANY?

ein Artikel von Dr. Christian Thomas, veröffentlicht im "A.I.P.P.I." Japanese Journal; Vol. 66, No.6, 2021. Hier geht's zum Originalartikel.