Mitarbeiter der Kanzlei bei einer Mappenübergabe

News

11. Mai 2018

European Intellectual Property Seminar Japan 2018

Die Details finden Sie hier.

02. Mai 2018

UPC Update - UK ratifiziert das Europäische Patentgericht (kommentiert von Rainer K. Kuhnen)

Was lange unsicher schien, ist am 26.04.2018 geschehen: Großbritannien hat das geplante Übereinkommen über das einheitliche Patentgericht (UPC) ratifiziert. Damit geht Großbritannien einen wichtigen Schritt, um an dem geplanten Europäischen Einheitspatent teilnehmen zu können. Angesichts der unsicheren Aussichten hinsichtlich der Konditionen, zu denen Großbritannien im März 2019 ausscheidet, erscheint dieser Schritt zum jetzigen Zeitpunkt nur folgerichtig, sichert es doch Großbritannien zumindest vorübergehend die Teilnahme am neuen europäischen Einheitspatentsystem.

Damit steht dem Inkrafttreten des neuen Einheitspatentsystem nur noch das Deutsche Bundesverfassungsgericht im Wege, auf das sich nunmehr alle Blicke richten. Wie bekannt, ist dort derzeit eine Verfassungsbeschwerde gegen die Ratifizierung des Übereinkommens über das einheitliche Patentgericht anhängig, weshalb die Ratifizierung Deutschlands derzeit noch nicht vollzogen werden kann.

Diese Verfassungsbeschwerde kommt nicht unerwartet, gab und gibt es in den Fachkreisen durchaus Zweifel an dem rechtlichen Fundament des neuen europäischen Einheitspatentsystem. Aber angesichts des enormen politischen Drucks von allen Seiten, scheint es mehr als fraglich, ob nun ausgerechnet das Deutsche Bundesverfassungsgericht aufgrund einer Einzelklage eines Rechtsanwalts aus Deutschland die jahrzehntelangen Bemühungen um ein „europäisches Patent" mit einheitlicher Gerichtsbarkeit buchstäblich in letzter Sekunde stoppen will, weil es verfassungsrechtliche Bedenken hat.

Wenn das Deutsche Bundesverfassungsgericht Mitte diesen Jahres über die Verfassungsbeschwerde entscheidet, wissen wir mehr. Bis dahin bleibt es spannend.

27. April 2018

European Intellectual Property Seminar Freising 2018

Unser Programm zu unserem Seminar vom 7. bis 12. Oktober 2018 ist nun online. Informieren Sie sich hier und registrieren Sie sich online.

26. April 2018

European Intellectual Property Seminar Japan 2018

Unsere Seminare in Japan finden dieses Jahr am

10. September 2018 in Osaka,
11. September 2018 in Nagoya und
13. September 2018 in Tokyo statt.

Genauere Informationen erhalten Sie in Kürze.

01. April 2018

Interview mit Rainer K. Kuhnen im Magazin "Lawyer Monthly"

Lawyer Monthly Magazin, April 2018

27. März 2018

Aktuelle Neuigkeiten in Bezug auf die Auswirkungen des Brexit auf EU-Marken und Gemeinschaftsmuster

Das Vereinigte Königreich und die Europäische Union (EU) haben eine Übergangszeit vereinbart, die vom 29. März 2019 bis zum 31. Dezember 2020 dauern soll und während der das Vereinigte Königreich Teil der EU bleiben wird (abgesehen von einigen Ausnahmen wird während der Übergangszeit das Unionsrecht größtenteils auf das Vereinigte Königreich sowie darin anwendbar sein). Ferner wurde vereinbart, dass die Rechte der Inhaber von EU-Marken und Gemeinschaftsmustern im Vereinigten Königreich auch nach der Übergangszeit geschützt werden. Es besteht also keine Notwendigkeit, Marken und Muster bis zum Ende der Übergangszeit sowohl beim EUIPO als auch beim Amt des Vereinigten Königreichs für geistiges Eigentum einzureichen. Überdies kann man noch bis zum Ende der Übergangszeit (30. Dezember 2020) EU-Marken oder Gemeinschaftsmuster einreichen und so auch im Vereinigten Königreich geltenden Schutz für Marken und Muster erwerben.

Die Mitteilung wurde bei der Veröffentlichung des am 19. März 2018 veröffentlichten Vereinbarungsentwurfs der EU und der Regierung der Vereinigten Königreichs über den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU herausgeben. Der Vereinbarungsentwurf enthält Vorschriften zum Schutz und zur Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums nach dem Ende der Übergangszeit. Die Vereinbarung befindet sich zwar noch im Entwurfsstadium, aber einige der Vorschriften zum Schutz und zur Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums stehen auf Verhandlungsebene bereits endgültig fest (d. h. es ist nicht anzunehmen, dass diese Vorschriften noch wesentlich überarbeitet werden).

Gemäß einer derartigen Vorschrift, die auf Verhandlungsebene bereits endgültig feststeht, sollen die Inhaber von EU-Marken und Gemeinschaftsmustern ohne erneute Prüfung Inhaber vergleichbarer eingetragener und durchsetzbarer Marken bzw. Muster im Vereinigten Königreich werden.

Es wird noch darüber verhandelt, wie genau gleichwertige UK-Marken und Muster aus bestehenden EU-Marken und Gemeinschaftsmustern geschaffen werden sollen. Es steht abzuwarten, ob es möglich sein wird, auf diese Weise gleichwertige UK-Marken und Muster zu schaffen, ohne dass die Inhaber der Rechte dadurch belastet werden oder ihnen ein größerer Verwaltungsaufwand entsteht (tatsächlich schlägt die EU dies in dem Vereinbarungsentwurf vor). Auch in Bezug auf andere Einzelheiten müssen noch Übereinkünfte getroffen werden, insbesondere etwa darüber, ob im Vereinigten Königreich zugelassene Markenanwälte weiterhin Mandanten und Unternehmen vor dem EUIPO vertreten können.

Allerdings besteht dank dieser jüngsten Vereinbarung zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU zumindest keine Ungewissheit mehr darüber, ob nun vorsichtshalber Marken und Muster sowohl beim EUIPO als auch beim Amt des Vereinigten Königreichs für geistiges Eigentum eingereicht werden müssen.

13. Januar 2018

World Trademark Review (WTR) 1000 berichtete

KUHNEN & WACKER hat seit vier Jahrzehnten die Dienstleistungen für Mandanten verfeinert und zu dem Premiumangebot gemacht, das es nun ist; die Anwälte tauchen vollständig in die Märkte ihrer Mandanten ein – so dass nichts ihrem Sichtfeld entgeht – und beraten dann schnell, zuverlässig und geschäftsfokussiert. Egal, ob Anmeldung, Lizensierung oder Durchsetzung von Schutzrechten betroffen sind, Christian Thomas hat alle Fähigkeiten, die Fachkenntnis sowie die erforderliche Erfahrung, um das Problem zu lösen. Er ist beim Einreichen von Neuanmeldungen vor dem Deutschen Patent- und Markenamt genauso durchdacht wie bei Verfahren vor Gericht.

(WTR 1000, die weltweit einzige, unabhängige Multimediapublikation, mit Berichten rund um Markenthemen, für in-house Anwälte und Anwälte in Kanzleien)

03. Januar 2018

Herzlichen Glückwunsch!

Wir dürfen an dieser Stelle unserem Patentanwalt Dr. Ulrich C. Wagner sehr herzlich zur am 8. Dezember 2017 bestandenen Prüfung zum Master of Laws (LL.M.) gratulieren. Darüber hinaus ist er seit dem 22. November 2017 Mitglied im Ausschuss für Patent- und Gebrauchsmusterrecht der Patentanwaltskammer – auch dazu unsere guten Wünsche. Wir freuen uns mit ihm und wünschen ihm weiterhin viel Freude und Erfolg bei der Ausübung seines Berufs.

01. November 2017

Diskussionsrunde mit Dr. Christian Thomas

Licensing best practice,
Ausgabe Nr. 69, World Trademark Review

01. Oktober 2017

Veröffentlichung von Rainer K. Kuhnen

Proposed Structure of the Unified Patent Court
Patents in Europe 2018/2019, IAM