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Industrie 4.0 – Die vierte industrielle Revolution

KUHNEN & WACKER ist Ihr Ansprechpartner für alle computerimplementierten Erfindungen im Bereich der vierten industriellen Revolution (4IR), wie etwa Anwendungen der künstlichen Intelligenz (KI), des maschinellen Lernens (ML) oder dem Internet der Dinge (IdD).

Es besteht kein Zweifel daran, dass sich das Patentsystem in den letzten Jahrzehnten von der fast ausschließlichen Patentierung von Hardware zu einer immer stärkeren Patentierung von Software gewandelt hat. Dieser Technologiewandel nimmt derzeit vermehrt zu durch immer leistungsfähigere intelligente Geräte und Kommunikationstechnologien, die die vierte industrielle Revolution (4IR) mit dem Internet der Dinge ermöglichen. Darüber hinaus ist die ständig wachsende und allgegenwärtige Rechenleistung heute in der Lage, Methoden der künstlichen Intelligenz (KI) zu implementieren, weshalb diese zunehmend in der Bildverarbeitung zur Erkennung von Objekten eingesetzt werden, z.B. in der Robotik, in autonomen Fahrzeugen oder in der medizinischen Diagnostik, während KI-Systeme mit natürlicher Sprachverarbeitung virtuelle Assistenzsysteme wie Siri© oder Alexa© ermöglichten.

Der Begriff „Softwarepatent“ selbst ist in keinem Patentgesetz definiert. „Software“ wird allgemein als abstraktes Konzept oder Idee verstanden, welche auf Computern mit Hilfe von Programmen für Computer umgesetzt werden soll. Es besteht die weit verbreitete Fehleinschätzung, dass Software in Europa nicht patentierbar ist, weil „Programme für Datenverarbeitungsanlagen“ und „mathematische Methoden“ durch das Europäische Patentübereinkommen (EPÜ) ausdrücklich vom Patentschutz ausgeschlossen sind. Dieser Ausschluss gilt jedoch nur, wenn die Erfindung als Computerprogramm oder Algorithmus „als solche“ beansprucht wird. Wenn die beanspruchte Erfindung jedoch mindestens ein technisches Merkmal aufweist, ist sie nicht per se von der Patentierbarkeit ausgeschlossen. Vielmehr erteilt das EPA laufend Patente auf Implementierungen von Programmen oder Algorithmen auf einem Computer und bezeichnet sie als computerimplementierte Erfindungen (CII). Die Patenterlangung für CIIs weist jedoch einige Tücken auf, da das EPA ein spezielles Schema für die Prüfung von CIIs entwickelt hat.

Wir verfügen über umfassende Erfahrungen in der Patenterlangung für computerimplementierte Erfindungen im Bereich der 4IR und helfen Ihnen gerne, auch Ihre Innovationen in diesen neuen Technologien abzusichern.