20. Januar 2022
ENDLICH IST DER WEG FREI FÜR DEN BEGINN DER UPC-VORBEREITUNGEN
Mit Wirkung vom 18. Januar 2022 hat Österreich (als dreizehnter Mitgliedstaat) seine Ratifikationsurkunde zum Protokoll über die vorläufige Anwendung des Übereinkommens über das Einheitliche Patentgericht (EPGÜ) beim Rat der EU hinterlegt.
Im Anschluss an die österreichische Ratifizierung hat das Generalsekretariat des Rates der Europäischen Union in seiner Funktion als Verwahrer heute erklärt, dass das Protokoll in Kraft getreten ist, womit der Zeitraum der vorläufigen Anwendung (Provisional Application Period - PAP) beginnt und die Geburtsstunde des Einheitlichen Patentgerichts als internationale Organisation gekommen ist.
Angesichts der Tatsache, dass der Vorbereitungsausschuss davon ausgeht, dass die Vorbereitungen etwa acht Monate in Anspruch nehmen werden, und dass das EPA auch noch letzte Vorbereitungen für die Einführung des Einheitspatents treffen muss, stehen die Chancen ziemlich gut, dass das UP&UPC-System im letzten Quartal 2022 oder Anfang 2023 seinen Betrieb aufnehmen wird.
Siehe auch
Austria closes the loop – the Protocol on Provisional Application of the UPC Agreement has entered into force | Unified Patent Court (unified-patent-court.org) und Agreement - Consilium (europa.eu).