Mitarbeiter der Kanzlei bei einer Mappenübergabe

News

30. August 2021

NEUER ARTIKEL VERÖFFENTLICHT

DEUTSCHER ANWALTSPIEGEL - Intellectual Property, Ausgabe 3 vom 25. August 2021

Diana Lipecka und Detlef von Ahsen über "Eintragungsfähigkeit von Marken".

21. Juli 2021

INTERNATIONAL IP PRACTICE SEMINAR

Unser Seminar in Kooperation mit der WIPO und der UIC John Marshall Law School findet in diesem Jahr am 8. Oktober 2021 als Online-Seminar statt. Weitere Informationen finden Sie hier.

14. Juli 2021

BUNDESVERFASSUNGSGERICHT (BVerfG) EBNET DEN WEG FÜR DIE RATIFIZIERUNG DES UPC DURCH DEUTSCHLAND

Mit der Pressemitteilung vom 9. Juli 2021 gab das Bundesverfassungsgericht bekannt, dass es zwei Anträge auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die deutschen UPC-Gesetze zurückgewiesen hat.
In seiner Begründung führt das BVerfG aus, dass die in den Hauptsacheverfahren erhobenen Verfassungsbeschwerden unzulässig seien.
Die Beschwerdeführer hätten eine mögliche Verletzung ihrer Grundrechte nicht hinreichend dargelegt und glaubhaft gemacht.
Mit dieser Entscheidung ist der Weg für Deutschland frei, das UPCA zu ratifizieren.
Bundesverfassungsgericht - Presse - Erfolglose Eilanträge gegen das Abkommen über ein Einheitliches Patentgericht

Alexander Ramsay (Chairman of the UPC's Preparatory Committee) begrüßt diese Entscheidung.
German Federal Constitutional Court declares complaints against UPCA's ratification Bill inadmissible | Unified Patent Court (unified-patent-court.org)

Ein nächster Schritt ist die Unterzeichnung des Ratifizierungsgesetzes zur Hinterlegung der Ratifizierungsurkunde beim Kanzler des UPC in Luxemburg.

Ein weiterer Schritt ist die Zustimmung von zwei weiteren Mitgliedsstaaten des UP&UPC-Systems, durch das „Protocol on the Provisional Application Phase" (PAP) gebunden zu sein, damit das Projekt in seine Endphase gehen kann.

Ferner muss die PAP von etwa 6 (eher 8) Monaten durchlaufen werden, um alles für die Verwirklichung des UPC vorzubereiten.
Vielleicht beginnt die PAP im Winter dieses Jahres.
Abgesehen davon wird das UPCA 4 Monate nach Hinterlegung der Ratifizierungsurkunde durch Deutschland in Kraft treten.
Es scheint also vorstellbar, dass Deutschland seine Ratifizierungsurkunde im Sommer/Herbst 2022 hinterlegt und das UPC gegen Ende 2022 seine Arbeit aufnimmt.

12. Juli 2021

FÄLLT DER OBLIGATORISCHE UNTERLASSUNGSANSPRUCH IN DEUTSCHLAND?

Deutschland modernisiert sein Patentgesetz

Das Gesetzgebungsverfahren zum Zweiten Gesetz zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts (PatModG) ist nun abgeschlossen und tritt damit nach seiner Verkündung in Kraft. Vorausgegangen waren Monate intensiver kontroverser Debatten.

Eine zentrale Änderung stellt die Änderung des §139 PatG dar, die im besonderen Fokus der öffentlichen Diskussion stand. Diese Änderung führt eine Prüfung der Verhältnismäßigkeit des Unterlassungsanspruchs im Verletzungsprozess ein. Auch wenn von vielen Diskussionsteilnehmern argumentiert wird, dass damit lediglich eine ohnehin schon in der Zivilprozessordnung verankerte Verhältnismäßigkeitsprüfung in das Patentgesetz überführt wird und sich damit an der Rechtslage, wie sie auch vom BGH in der „Wärmetauscher-Entscheidung" 10. Mai 2016 (X ZR 114/13) festgestellt wurde, nichts ändert, steht die Verlässlichkeit und Effizienz des deutschen Patentrechts zu befürchten. Schon aus Haftungsgründen werden die Vertreter der vermeintlichen Verletzer stets den Einwand der Verhältnismäßigkeit bringen (müssen), so dass der Verletzungsprozess um einen weiteren Streitpunkt erweitert wird und an Komplexität gewinnt. Die Verfechter einer grundsätzlichen Verhältnismäßigkeitsprüfung wollen damit sogenannten Patenttrollen Einhalt gebieten.

Nach unserer Auffassung bring der nun verabschiedete Gesetzestext das Regel-Ausnahme-Verhältnis (Unterlassungsanspruch versus unverhältnismäßige und ungerechtfertigte Härte) hinreichend zum Ausdruck. Damit sind nach unserer Auffassung die Hürden für eine Ausnahme vom Unterlassungsanspruch hoch angesetzt: für jeden Einzelfall ist zu prüfen, ob der Unterlassungsanspruch zu einer „ungerechtfertigten, durch das Ausschließlichkeitsrecht nicht gerechtfertigten Härte" führen würde. Dabei sind auch das Gebot von Treu und Glauben sowie etwaige Interessen Dritter zu berücksichtigen.

Zum Ausgleich der Einschränkung des Unterlassungsanspruchs erhält der Schadensersatzanspruch für den Patentinhaber einen Ausgleichsanspruch in Form einer angemessen Entschädigung.

Wir werden sehen, wie sich diese Änderung dann tatsächlich in der Praxis auswirkt.

Als eine weitere wichtige Änderung wurden zu begrüßende verfahrensrechtliche Vorschriften zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen in das Patentgesetz aufgenommen. So können Verletzungsprozesse auch unter Wahrung der Geschäftsgeheimnisse der Parteien effizient und hinreichend transparent geführt werden.

Herausgreifen möchten wir auch die geplante Synchronisierung von Nichtigkeitsverfahren vor dem Bundespatentgericht und Verletzungsverfahren vor den Zivilgerichten. Das sogenannte Injunction Gap soll mit verfahrensrechtlichen Mitteln geschlossen werden. Auch hier wird man sehen, wie sich diese Änderung in der Praxis auswirken wird.

Auch soll die Verlängerung der Frist zur Einleitung der nationalen Phase beim DPMA aus PCT-Anmeldungen von 30 auf 31 Monate und damit eine Synchronisierung mit der vom EPA gewährten Frist nicht unerwähnt bleiben.

05. Juli 2021

A NEW LAW – THE END OF SPARE PARTS PROTECTIONS IN GERMANY?

ein Artikel von Dr. Christian Thomas, veröffentlicht im "A.I.P.P.I." Japanese Journal; Vol. 66, No.6, 2021. Hier geht's zum Originalartikel.

22. Juni 2021

EUROPAS FÜHRENDE PATENTKANZLEIEN – UND WIR SIND 2021 WIEDER DABEI!

Auch dieses Jahr wurden wir von der Financial Times und deren Forschungspartner Statista ausgezeichnet und gehören mit zu den Besten. Wir freuen uns über die Auszeichnung!

15. Juni 2021

31. EUROPEAN PROPERTY SEMINAR FREISING 2021

Unser Programm zu unserem diesjährigen WebSeminar am 5. und 6. Oktober 2021 ist nun online. Finden Sie hier alle weiteren Informationen. Wir freuen uns über Ihre Registrierung!

01. Juni 2021

HERZLICH WILLKOMMEN

Seit 1. Juni wird unsere Maschinenbau-Abteilung in München durch Benedikt Rauscher weiter verstärkt. Wir heißen Ihn in unserem Team herzlich willkommen!

01. Mai 2021

NEU IM TEAM

Seit 1. Mai diesen Jahres begrüßen wir ganz herzlich die Patentanwälte Martin Erhardt und Julian Graf in unserem Team, als Verstärkung für unseren Standort in München. Herr Erhardt wird dabei die Maschinenbau-Abteilung und Herr Graf die Elektrotechnik-Abteilung verstärken. Wir wünschen Ihnen einen guten Start bei KUHNEN & WACKER.

16. April 2021

DPMA-Nutzerbeirat startet in zweite Sitzungsperiode mit einem Vertreter von K&W

15 Vertreterinnen und Vertreter aller Kundenkreise des Deutschen Patent- und Markenamts für vier Jahre berufen. Einer der Vertreter ist Dr. Ulrich Wagner:

Pressemitteilung vom 15. April 2021