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Abfluss Fee

Bild der Abflussfee

In Staffel 3, Folge 2, der TV-Show „Die Höhle der Löwen" präsentiert ein leidenschaftlicher Erfinder seine Erfindung namens Abfluss Fee. Die Abfluss Fee ist ein Abfluss-Verschlussstopfen für Waschbecken, der den Stopfen um einen Duftstein mit Reinigungsmittel erweitert. Haare und Schmutz werden zersetzt und können sich so nicht mehr im Abfluss ansammeln. Dazu wird durch die Abfluss Fee ein angenehmer Geruch abgesondert.

Für die Abfluss Fee wurden mehrere Patent- und Gebrauchsmusteranmeldungen eingereicht. Am Beispiel einer Patentanmeldung zu einer Weiterentwicklung der ursprünglichen Abfluss Fee soll veranschaulicht werden, wie eine Änderung des Erfindungsgegenstands an sich zusammen mit einer funktionalen Angabe zu einer erfinderischen Tätigkeit führen kann.

Anmerkung: Der Erfindungsgegenstand gibt ganz allgemein an, wofür Schutz begehrt wird. Der Erfindungsgegenstand ist zumeist mit den ersten Worten eines Anspruchs deutlich formuliert.

Die europäische Patentanmeldung – EP3943677A1 (EP'77)

Schutzgegenstand

In der EP'77 wurde versucht, die Abfluss Fee mit einem auf einen Adapter gerichteten unabhängigen Anspruch 1 zu schützen (vgl. Bezugszeichen in Klammern aus dem Ausschnitt von Fig. 4 der EP'77). Der Adapter ist damit der Erfindungsgegenstand der EP'77.

Anspruch 1 der EP'77 definiert folgende Merkmale:

M1: Adapter (20) zur Befestigung eines Push-Up-Ablaufventils oder dergleichen in einer Ablaufgarnitur eines Waschbeckens, dadurch gekennzeichnet, dass der Adapter (20)

M2: einen ringförmigen äußeren Abschnitt (21) [aufweist], der ausgebildet ist, um zwischen einem vom Waschbecken vertikal nach unten ragenden Fallrohr und einem daran anschließenden gekrümmten Siphon oder in einem vom Waschbecken vertikal nach unten ragenden Fallrohr montiert zu werden, und

M3: einen radial innerhalb des äußeren Abschnitts (21) liegenden zentralen Abschnitt (24) aufweist, der ausgebildet ist, um das Push-Up-Ablaufventil oder dergleichen von unten zu tragen,

M4: wobei der äußere Abschnitt (21) und der zentrale Abschnitt (24) unter Aussparung von Wasserabflussraum fest miteinander verbunden sind.

Verschlussstopfen

In anderen Worten wird in Anspruch 1 ein Adapter mit innerem Abschnitt 24 zum Tragen des Ablaufventils und äußerem Abschnitt 21 zum Verbinden mit einem Fallrohr definiert, zwischen denen Wasser ablaufen kann.

Fig. 4 der EP'77

Fig. 4 der EP'77

Stand der Technik

Im Europäischen Recherchenbericht werden insbesondere die Dokumente D1 (US 2017/314245 A1), D2 (KR 200 471 977 Y1) und D3 (US 9 157 220 B2) als relevant für den Anspruch 1 der EP'77 zitiert. Hierbei wird Anspruch 1 der EP'77 als nicht neu gegenüber D1, D2 und D3 angesehen.

Anspruch 1 – Mangelnde Neuheit gegenüber D1

D1 offenbart, in Bezug auf Fig. 5 und 6 von D1 (vgl. [0022] in D1), eine Scheibe 56 (vgl. M1) mit umlaufender Nut 56b (vgl. M2) entlang ihres äußeren Umfangs und mit zentraler Gewindebohrung 56a (vgl. M3), die auf ein unteres Ende 54a des Druckmechanismus 54 aufgeschraubt wird. Die Scheibe 56 wird in ein Abflussrohr 52 gedrückt, und ein O-Ring 58 stellt Reibung gegen eine Innenwand des Abflussrohrs 52 bereit, um die Scheibe 56 und den Druckmechanismus 54 im Abflussrohr 52 zu verankern (vgl. M2). Die Scheibe 56 hat Öffnungen 56c, 56d, 56e und 56f, durch die Wasser fließen und ablaufen kann (vgl. M4).

Fig. 5 aus D1

Fig. 5 aus D1

Fig. 6 aus D1

Fig. 6 aus D1

Die Scheibe 56 aus D1 weist somit alle Merkmale M1 bis M4 aus Anspruch 1 der EP'77 auf. 

Anspruch 1 der EP'77 ist somit nicht neu gegenüber D1.

Mangelnde Neuheit gegenüber D2

D2 offenbart, in Bezug auf Fig. 1 von D2 (vgl. [0052] bis [0060] in D2), ein Ablaufelement 27 (vgl. M1), das mit dem Ablaufrohr 27 gekoppelt werden kann (vgl. M2) und ein Befestigungsloch 25 (vgl. M3) aufweist. Hierbei sind Abflussrillen 26 kreisförmig und radial um das Befestigungsloch 25 angeordnet (vgl. M4).

Das Ablaufelement 27 aus D2 weist somit alle Merkmale M1 bis M4 aus Anspruch 1 der EP'77 auf.

Anspruch 1 der EP'77 ist somit auch nicht neu gegenüber D2.

 

 

 

 

 

Fig. 1 aus D2

Fig. 1 aus D2

Mangelnde Neuheit gegenüber D3

D3 offenbart, in Bezug auf Fig. 22 und 24 von D3 (vgl. Spalte 8 in D3), einen Querträgereinsatz 94 (vgl. M1) mit Stegen 86 (vgl. M4), der einen Ring 126 (vgl. M2) mit einer Nabe 98 (vgl. M3) verbindet. Die Nabe 98 kann eine Gewindeöffnung 102 zum Aufnehmen eines Ablaufverschlusses aufweisen.

Fig. 22 aus D3

Fig. 22 aus D3

Fig. 24 aus D3

Fig. 24 aus D3

Der Querträgereinsatz 94 aus D3 weist somit alle Merkmale M1 bis M4 aus Anspruch 1 der EP'77 auf.

Anspruch 1 der EP'77 ist somit auch nicht neu gegenüber D3.

Effektive Abgrenzung gegenüber dem Stand der Technik

Es scheint, als ob der Schutz für einen Ablaufadapter an sich nicht gewährbar ist.

Im Folgenden wird eine Möglichkeit angegeben, wie eine effektive Abgrenzung vom Stand der Technik unserer Meinung nach erreicht werden könnte.

So könnte zielführend sein, dass der Erfindungsgegenstand, anstatt auf den Ablaufadapter an sich, auf die Kombination aus Ablaufadapter und Abflussstopfen gerichtet ist, wenn ferner eine funktionale Angabe über das Aufnehmen von wasserlöslichen Substanzen innerhalb des Abflussstopfens definiert wird.

Auf den ersten Blick scheint zwar D1 eine solche Funktion ebenfalls erfüllen zu können (siehe Schmutzfangkorb 40 in Fig. 3 aus D1). Der Schmutzfangkorb 40 ist allerdings nicht dafür vorgesehen, wasserlösliche Substanzen darin aufzunehmen, sondern lediglich zum Auffangen von Schmutz gedacht (vgl. [0021] in D1).

Fig. 3 aus D1

Fig. 3 aus D1

In D1 als nächstliegender Stand der Technik findet sich selbst keine weitere Ausgestaltung des Schmutzfangkorbs 40 oder ein Anlass, diesen außer der konischen Anordnung auszugestalten.

Grundsätzlich scheint eine derartige Weiterentwicklung (wasserlösliche Substanz innerhalb des Abflussstopfens) von dem Prinzip eines Schmutzfangkorbs 40 in D1 weg zu führen, denn eine Substanz im Inneren des Schmutzfangkorbs 40 von D1 würde weniger Platz für aufzufangenden Schmutz bieten und somit ausgehend von D1 für eine erfinderische Tätigkeit sprechen.

Somit könnte die oben angedachte Kombination erfinderisch gegenüber dem im Recherchenbericht zitierten Stand der Technik sein.

Anmerkung: Aus den ursprünglichen Anmeldungsunterlagen ergeben sich auch andere Abgrenzungsmöglichkeiten, wie zum Beispiel in Bezug auf nur zwei Speichen, den Querschnitt oder das Material. Es bleiben also noch weitere Möglichkeiten zur Abgrenzung vom zitierten Stand der Technik.

Fazit

In vielen Fällen kann eine effektive Abgrenzung zum Stand der Technik durch eine Änderung des Erfindungsgegenstands in Verbindung mit einer Angabe der Funktion des neuen Erfindungsgegenstands erreicht werden. Dies ist insbesondere dann sinnvoll, wenn die vorliegende Erfindung eine neue oder verbesserte Funktion im Vergleich zu den bereits bekannten Lösungen aufweist.

Durch die Änderung des Erfindungsgegenstands (bei der Abfluss Fee: Kombination aus Adapter und Abflussstopfen) kann die Erfindung klar von den bereits bekannten Lösungen abgegrenzt werden, während die Angabe der Funktion dazu dient, die Neuheit und Unterscheidungskraft der Erfindung hervorzuheben (bei der Abfluss Fee: Aufnahme von wasserlöslichen Substanzen innerhalb des Abflussstopfens).

Insgesamt kann diese Vorgehensweise eine wirksame Methode sein, um eine erfolgreiche Patentanmeldung zu ermöglichen und die Rechte an der Erfindung zu schützen.

Autor: Julian Graf
German and European Patent Attorney

Disclaimer: Der vorstehende Beitrag spiegelt die persönliche Auffassung des Autors wider. Die im Beitrag vorgenommen Einschätzungen und Ausführungen stellen keine Rechtsberatung dar und werden unter Ausschluss jeglicher Haftung zur Verfügung gestellt. Wenn Sie eine patentrechtliche Prüfung Ihres Einzelfalls benötigen, so wenden Sie sich gerne an den Autor und/oder die Kanzlei KUHNEN & WACKER.

Julian Graf

Autor: Julian Graf
German and European Patent Attorney

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