Mitarbeiter der Kanzlei bei einer Mappenübergabe

News

12. Juli 2021

FÄLLT DER OBLIGATORISCHE UNTERLASSUNGSANSPRUCH IN DEUTSCHLAND?

Deutschland modernisiert sein Patentgesetz

Das Gesetzgebungsverfahren zum Zweiten Gesetz zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts (PatModG) ist nun abgeschlossen und tritt damit nach seiner Verkündung in Kraft. Vorausgegangen waren Monate intensiver kontroverser Debatten.

Eine zentrale Änderung stellt die Änderung des §139 PatG dar, die im besonderen Fokus der öffentlichen Diskussion stand. Diese Änderung führt eine Prüfung der Verhältnismäßigkeit des Unterlassungsanspruchs im Verletzungsprozess ein. Auch wenn von vielen Diskussionsteilnehmern argumentiert wird, dass damit lediglich eine ohnehin schon in der Zivilprozessordnung verankerte Verhältnismäßigkeitsprüfung in das Patentgesetz überführt wird und sich damit an der Rechtslage, wie sie auch vom BGH in der „Wärmetauscher-Entscheidung" 10. Mai 2016 (X ZR 114/13) festgestellt wurde, nichts ändert, steht die Verlässlichkeit und Effizienz des deutschen Patentrechts zu befürchten. Schon aus Haftungsgründen werden die Vertreter der vermeintlichen Verletzer stets den Einwand der Verhältnismäßigkeit bringen (müssen), so dass der Verletzungsprozess um einen weiteren Streitpunkt erweitert wird und an Komplexität gewinnt. Die Verfechter einer grundsätzlichen Verhältnismäßigkeitsprüfung wollen damit sogenannten Patenttrollen Einhalt gebieten.

Nach unserer Auffassung bring der nun verabschiedete Gesetzestext das Regel-Ausnahme-Verhältnis (Unterlassungsanspruch versus unverhältnismäßige und ungerechtfertigte Härte) hinreichend zum Ausdruck. Damit sind nach unserer Auffassung die Hürden für eine Ausnahme vom Unterlassungsanspruch hoch angesetzt: für jeden Einzelfall ist zu prüfen, ob der Unterlassungsanspruch zu einer „ungerechtfertigten, durch das Ausschließlichkeitsrecht nicht gerechtfertigten Härte" führen würde. Dabei sind auch das Gebot von Treu und Glauben sowie etwaige Interessen Dritter zu berücksichtigen.

Zum Ausgleich der Einschränkung des Unterlassungsanspruchs erhält der Schadensersatzanspruch für den Patentinhaber einen Ausgleichsanspruch in Form einer angemessen Entschädigung.

Wir werden sehen, wie sich diese Änderung dann tatsächlich in der Praxis auswirkt.

Als eine weitere wichtige Änderung wurden zu begrüßende verfahrensrechtliche Vorschriften zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen in das Patentgesetz aufgenommen. So können Verletzungsprozesse auch unter Wahrung der Geschäftsgeheimnisse der Parteien effizient und hinreichend transparent geführt werden.

Herausgreifen möchten wir auch die geplante Synchronisierung von Nichtigkeitsverfahren vor dem Bundespatentgericht und Verletzungsverfahren vor den Zivilgerichten. Das sogenannte Injunction Gap soll mit verfahrensrechtlichen Mitteln geschlossen werden. Auch hier wird man sehen, wie sich diese Änderung in der Praxis auswirken wird.

Auch soll die Verlängerung der Frist zur Einleitung der nationalen Phase beim DPMA aus PCT-Anmeldungen von 30 auf 31 Monate und damit eine Synchronisierung mit der vom EPA gewährten Frist nicht unerwähnt bleiben.

05. Juli 2021

A NEW LAW – THE END OF SPARE PARTS PROTECTIONS IN GERMANY?

ein Artikel von Dr. Christian Thomas, veröffentlicht im "A.I.P.P.I." Japanese Journal; Vol. 66, No.6, 2021. Hier geht's zum Originalartikel.

22. Juni 2021

EUROPAS FÜHRENDE PATENTKANZLEIEN – UND WIR SIND 2021 WIEDER DABEI!

Auch dieses Jahr wurden wir von der Financial Times und deren Forschungspartner Statista ausgezeichnet und gehören mit zu den Besten. Wir freuen uns über die Auszeichnung!

15. Juni 2021

31. EUROPEAN PROPERTY SEMINAR FREISING 2021

Unser Programm zu unserem diesjährigen WebSeminar am 5. und 6. Oktober 2021 ist nun online. Finden Sie hier alle weiteren Informationen. Wir freuen uns über Ihre Registrierung!

01. Juni 2021

HERZLICH WILLKOMMEN

Seit 1. Juni wird unsere Maschinenbau-Abteilung in München durch Benedikt Rauscher weiter verstärkt. Wir heißen Ihn in unserem Team herzlich willkommen!

01. Mai 2021

NEU IM TEAM

Seit 1. Mai diesen Jahres begrüßen wir ganz herzlich die Patentanwälte Martin Erhardt und Julian Graf in unserem Team, als Verstärkung für unseren Standort in München. Herr Erhardt wird dabei die Maschinenbau-Abteilung und Herr Graf die Elektrotechnik-Abteilung verstärken. Wir wünschen Ihnen einen guten Start bei KUHNEN & WACKER.

16. April 2021

DPMA-Nutzerbeirat startet in zweite Sitzungsperiode mit einem Vertreter von K&W

15 Vertreterinnen und Vertreter aller Kundenkreise des Deutschen Patent- und Markenamts für vier Jahre berufen. Einer der Vertreter ist Dr. Ulrich Wagner:

Pressemitteilung vom 15. April 2021

01. April 2021

Neue Anschrift für bekannte Kompetenz

Nach über 40 Jahren seit der Eröffnung des Büros am Hauptsitz Freising und einer Expansion in ein benachbartes Gebäude vor 10 Jahren, sind wir seit April diesen Jahres mit bekannter Kompetenz unter einer weiteren Anschrift auch in München zu erreichen. Unser Münchner Standort ist zentral gelegen und befindet sich in einem stilvollen Altbau direkt an der Theresienwiese.

17. März 2021

Enforcing patents in Germany

Rainer Kuhnen und Detlef von Ahsen geben einen umfassenden Überblick über das deutsche System in der August-Ausgabe des Magazins "The Patent Lawyer"

17. März 2021

European Intellectual Property WebSeminar 2021

Nach dem großen Erfolg und der positiven Rückmeldung auf unser WebSeminar in 2020, sind wir auch dieses Jahr mit unserem 31. European Intellectual Poroperty Seminar wieder online und laden Sie am­ 5. und 6. Oktober dazu herzlich ein. 

Weitere Informationen folgen in Kürze.