Mitarbeiter der Kanzlei bei einer Mappenübergabe

News

03. Juli 2020

International IP Practice WebSeminar Chicago

Unser Seminar in Kooperation mit der WIPO und der UIC John Marshall Law School, Chicago, findet in diesem Jahr am 16. Oktober 2020 als Online-Seminar statt. Weitere Informationen finden Sie hier.

26. Juni 2020

IAM Patent 1000 empfiehlt uns weiter:

"Based in Freising, KUHNEN & WACKER provides farsighted, client-focused patent prosecution services to innovators across all sectors, from pharmaceuticals to mechanical engineering. Whether conducting patent searches, portfolio management, due diligence or freedom-to-operate analyses, it operates with percipience and finesse; it also has all the answers to competition law questions. The trusted allies of companies not only from within Germany and Europe, but also from as far afield as Asia and North America, its attorneys regularly collaborate to ensure a perfectly tailored service. Many have hands-on experience as R&D engineers, which means they speak the language of their clients and intimately understand their needs."

Sehen Sie hier unser Firmenprofil

29. Mai 2020

WebSeminar “The inescapable trap and triangle of death – The EPC a Bermuda Triangle?” am 14. Juli 2020

Wir freuen uns, Sie am 14. Juli 2020 zu unserem ersten WebSeminar in Zusammenarbeit mit iam/Lexology zum Thema "The inescapable trap and triangle of death – The EPC a Bermuda Triangle?" einzuladen.

Dieses kostenlose englischsprachige WebSeminar vermittelt wertvolle praktische Tipps, was beim Einreichen von PCT/EP-Anmeldungen zu beachten und berücksichtigen ist. Es werden viele konkrete Beispiele gezeigt, welche Stolperfallen vermieden werden können und wie formale Beanstandungen schon beim Entwerfen der Patentanmeldung verringert werden können. Wir informieren Sie über unsere diesbezüglichen Erfahrungen aus jüngster Vergangenheit, gefolgt von einer Frage- und Antwortrunde nach der Präsentation. Die Themen umfassen u.a.

  • Klarheit und vollständige Offenbarung
  • Vermeidung von unnötigen Beschränkungen bei ursprünglichen Ansprüchen
  • Vermeidung von Zusatzkosten für Ansprüche
  • Vorteile von nationalen Patentanmeldungen

Präsentation:
Detlef von Ahsen, KUHNEN & WACKER Patent- und Rechtsanwaltsbüro PartG mbB
Dr. Michael Zeitler, KUHNEN & WACKER Patent- und Rechtsanwaltsbüro PartG mbB
Moderator von "iam webinars"

Weitere Informationen unter: https://www.lexology.com/Events/Details/8030

Bitte registrieren Sie sich hier für unser kostenloses WebSeminar.

Wir freuen uns darauf, Sie hierzu begrüßen zu dürfen!

28. Mai 2020

Kann Künstliche Intelligenz (KI) als Erfinder benannt werden?

Vor einigen Monaten verneinte das Europäische Patentamt (EPA) diese Frage und verwies darauf, dass Erfinder nur natürliche Personen sein können.

In entsprechenden US-Fällen teilte das US-Patent- und Markenamt nun die Ansicht des EPA. Mehr Informationen hier

05. Mai 2020

COVID-19 Update: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) vom 29. April 2020

Das EUIPO verlängert alle Fristen auf den 18. Mai 2020.

Weitere Informationen erhalten Sie hier.

04. Mai 2020

COVID-19 Update: Europäisches Patentamt (EPA) vom 1. Mai 2020

Das Europäische Patentamt (EPA) verlängert alle Fristen, die am oder nach dem 15. März ablaufen, bis 2. Juni 2020. 
Weitere Informationen erhalten Sie hier.

23. April 2020

COVID-19 Update: Europäisches Patentamt (EPA) vom 16. April 2020

Das Europäische Patentamt (EPA) verlängert alle Fristen, die am oder nach dem 15. März ablaufen, bis 4. Mai 2020.
Weitere Informationen erhalten Sie hier.

17. April 2020

INTERNATIONAL PATENT PROSECUTION AND PRACTICE SEMINAR IN CHICAGO

Unser Seminar in Kooperation mit der WIPO findet am 10. und 11. November 2020 an der UIC John Marshall Law School, Chicago, statt. Weitere Informationen folgen.

24. März 2020

Der Münchner Merkur berichtet: "Top Azubis und treue Mitarbeiter"

Finden Sie hier den Artikel vom 24. März 2020 "Die Kanzlei KUHNEN & WACKER fördert und fordert ihre Beschäftigten".

20. März 2020

Einheitliches Patentgericht vom Bundesverfassungsgericht gestoppt!

Das Bundesverfassungsgericht entschied am 20. März 2020, dass das Zustimmungsgesetz zu dem Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht zur Übertragung hoheitlicher Befugnisse auf das Einheitliche Patentgericht nichtig ist, weil es - obwohl der Bundestag das Gesetz durch die anwesenden 35 Mitgliedern einstimmig gebilligt hat - nicht mit der erforderlichen "qualifizierten Mehrheit" von 2/3 aller Mitglieder gebilligt wurde.

Wichtig ist, dass der Beschluss des Gerichts alle anderen Einwände gegen die deutsche Ratifizierung in der Beschwerde zurückgewiesen hat, indem er in Paragraph 91 sagte: "Andernfalls ist sie [die Beschwerde] unzulässig".

Eine zusammenfassende Pressemitteilung der Gerichtsergebnisse finden Sie hier.

Die Konsequenzen dieser Entscheidung:

  • Das System des Einheitlichen Patents und des Einheitlichen Patentgerichts kann ohne die Ratifizierung nicht beginnen.
  • Derzeit ist nicht absehbar, ob die Regierung einen neuen Ratifizierungsversuch unternimmt. Selbst wenn der Ratifizierungsprozess wieder in Gang kommt, bleibt ungewiss, ob er in beiden Häusern – Bundestag und Bundesrat - die erforderliche Zweidrittelmehrheit erreichen wird.
  • Nachdem das Vereinigte Königreich vor kurzem angekündigt hat, nicht länger Teil des Einheitlichen Patentgerichtssystems sein zu wollen, ist dies sicherlich ein schwerer Schlag für das Projekt des Einheitlichen Patentgerichts und damit für das gesamte Einheitliche Patentsystem.
  • Aktuell ist das UP/UPC-Projekt gestoppt und es ist im Moment noch nicht abzusehen, wie lange dieser Zustand andauern wird.