14. Juli 2021
BUNDESVERFASSUNGSGERICHT (BVerfG) EBNET DEN WEG FÜR DIE RATIFIZIERUNG DES UPC DURCH DEUTSCHLAND
Mit der Pressemitteilung vom 9. Juli 2021 gab das Bundesverfassungsgericht bekannt, dass es zwei Anträge auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die deutschen UPC-Gesetze zurückgewiesen hat.
In seiner Begründung führt das BVerfG aus, dass die in den Hauptsacheverfahren erhobenen Verfassungsbeschwerden unzulässig seien.
Die Beschwerdeführer hätten eine mögliche Verletzung ihrer Grundrechte nicht hinreichend dargelegt und glaubhaft gemacht.
Mit dieser Entscheidung ist der Weg für Deutschland frei, das UPCA zu ratifizieren.
Bundesverfassungsgericht - Presse - Erfolglose Eilanträge gegen das Abkommen über ein Einheitliches Patentgericht
Alexander Ramsay (Chairman of the UPC's Preparatory Committee) begrüßt diese Entscheidung.
German Federal Constitutional Court declares complaints against UPCA's ratification Bill inadmissible | Unified Patent Court (unified-patent-court.org)
Ein nächster Schritt ist die Unterzeichnung des Ratifizierungsgesetzes zur Hinterlegung der Ratifizierungsurkunde beim Kanzler des UPC in Luxemburg.
Ein weiterer Schritt ist die Zustimmung von zwei weiteren Mitgliedsstaaten des UP&UPC-Systems, durch das „Protocol on the Provisional Application Phase" (PAP) gebunden zu sein, damit das Projekt in seine Endphase gehen kann.
Ferner muss die PAP von etwa 6 (eher 8) Monaten durchlaufen werden, um alles für die Verwirklichung des UPC vorzubereiten.
Vielleicht beginnt die PAP im Winter dieses Jahres.
Abgesehen davon wird das UPCA 4 Monate nach Hinterlegung der Ratifizierungsurkunde durch Deutschland in Kraft treten.
Es scheint also vorstellbar, dass Deutschland seine Ratifizierungsurkunde im Sommer/Herbst 2022 hinterlegt und das UPC gegen Ende 2022 seine Arbeit aufnimmt.